Statuten

der JEMK Region Alpha

Allgemeines 

Name und Sitz 

Unter dem Namen „JEMK Region Alpha“ (abgekürzt RegAlpha) besteht ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. 

Zweck 

  1. Die RegAlpha ist eine gemeinnützige Kinder- und Jugendorganisation auf der Basis des christlichen Glaubens. Als Verein bietet sie den Kindern und Jugendlichen einen Ort des Zusammenseins für Sport, Bewegung und vielfältige Aktivitäten und begleitet sie in ihrer Entwicklung. 
  2. Als christliche Kinder- und Jugendorganisation ist es das Ziel der RegAlpha, dass 
  • Kindern und Jugendlichen unabhängig ihrer sozialen, ethnischen oder religiösen Herkunft die Möglichkeit geboten wird, Gemeinschaft zu erleben. 
  • Kinder und Jugendliche in ihren Begabungen gefördert werden, ihnen altersgerecht Verantwortung übertragen wird, sie sich Wissen und Fähigkeiten aneignen können, ihre Lebensfragen ernst genommen werden und sie so in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit unterstützt werden. 
  • Kinder und Jugendliche einen verantwortungsvollen Umgang mit sich, ihren Mitmenschen und der Natur lernen, an sportlichen Aktivitäten teilnehmen und sich dabei als wichtigen Teil der Natur erfahren. 
  1. Die RegAlpha arbeitet nicht gewinnorientiert. 

Aufgaben 

In seiner Funktion als regionaler Verein hat die Region unter anderem folgende Aufgaben: 

  • Die Aktivitäten der Jungscharen unterstützen und den Zusammenhalt der Ortsjungscharen fördern 
  • In Ergänzung zu den schweizerischen Angeboten zielgerichtete Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Leitende anbieten 
  • Den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Ortsjungscharen, der Region und der JEMK gewährleisten 
  • Gezielte Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit für die Anliegen des Vereins auf regionaler und örtlicher Ebene betreiben 
  • Es werden regionale J+S-Lager organisiert 
  • Zusätzlich werden weitere regionale Anlässe organisiert 

Richtlinien 

  1. Als Mitglied der JEMK verpflichtet sich die Region den Statuten und dem Leitbild der JEMK. 
  2. Für ihre Tätigkeit in der Jungschararbeit verpflichtet sich die Region Alpha der «Charta christlicher Kinder- und Jugendarbeit» und der «Ethik-Charta von Swiss Olympic». 
  3. Das von der EMK publizierte Reglement gegen sexuelle Belästigung, Mobbing und Missbrauch von Vertrauensverhältnissen ist für alle Mitglieder der RegAlpha verbindlich. 

II Mitgliedschaft 

Mitgliedschaft der RegAlpha 

Die RegAlpha ist Mitglied der JEMK. 

Mitglieder 

Die RegAlpha unterscheidet folgende Mitglieder: 

  • Aktivmitglieder 
  • Fördermitglieder 

Mitgliedschaftsverhältnisse im Einzelnen 

  1. Aktivmitgliedschaft 
  • Als Aktivmitglieder kennt die RegAlpha Ortsjungscharen und Projektgruppen, die gemäss den Grundlagen der Region arbeiten. 
  • Der Vorstand kann Aktivmitglieder aufnehmen und ausschliessen. 
  • Die Ortsjungscharen (kurz Jungscharen) sind Sektionen der RegAlpha und eigenständige Vereine. Die Mitglieder der Jungscharen sind damit auch Mitglieder der RegAlpha. Die Statuten und Tätigkeiten der Jungscharen sind auf Zweck und Grundlagen der RegAlpha und JEMK abgestimmt und vom Vorstand der RegAlpha überprüft worden. 
  • Projektgruppen werden von der Delegiertenversammlung einberufen und gewählt. Sie haben eine regionale Ausrichtung und erarbeiten die zugewiesenen Gebiete. Ob sie in der Delegiertenversammlung stimmberechtigt sind oder nicht wird bei der Einberufung festgelegt. 
  1. Fördermitgliedschaft  
  • Fördermitglieder sind natürliche oder juristische Personen, welche sich mit dem Anliegen der Region identifizieren. Sie können nach Wunsch einen finanziellen Beitrag leisten. 
  • Der Vorstand kann Fördermitglieder aufnehmen und ausschliessen. 
  • Fördermitglieder besitzen kein Stimm- und Antragsrecht. 

Beginn und Beendigung der Mitgliedschaftsverhältnisse 

  1. Jungscharen und Projektgruppen können jederzeit einen Antrag auf Aktivmitgliedschaft bei der RegAlpha stellen. Über das Gesuch entscheidet der Vorstand.  
  2. Natürliche oder juristische Personen können jederzeit einen Antrag zur Aufnahme als Fördermitglied an den Vorstand stellen. Dieser kann ohne Angabe von Gründen über das Gesuch entscheiden. 
  3. Jedes Mitglied kann seinen Austritt schriftlich unter Einhaltung einer halbjährigen Kündigungsfrist auf Ende des Kalenderjahres erklären. 
  4. Das Mitgliedschaftsverhältnis juristischer Personen sowie der Einzelmitglieder endet durch Austritt oder Ausschluss aus der RegAlpha. Es endet bei juristischen Personen bei Verlust der Rechtspersönlichkeit, bei natürlichen Personen durch den Tod. 
  5. Mit Beendigung der Mitgliedschaft verliert jedes Mitglied und jede durch die Beendigung der Mitgliedschaft betroffenen Person das Recht, den Namen «JEMK Region Alpha» in irgendeiner Form zu verwenden. 
  6. Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur bei Zuwiderhandlungen gegen das Statut erfolgen. 
  7. Austretende und ausgeschlossene Aktivmitglieder schulden den Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr. Sie haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen oder die weitere Nutzung der von JEMK zur Verfügung gestellten Instrumente, Hilfsmittel und Grundlagen. 

Organisation 

Organe 

Die Organe der RegAlpha sind: 

  1. Delegiertenversammlung 
  2. Vorstand 
  3. Revision 

Allgemeine Bestimmungen 

  1. Bei der Besetzung der Organe wird auf Diversität (Geschlecht, Alter, Ort) Wert gelegt. 
  2. Soweit in diesem Statut nicht anders festgelegt ist, konstituieren und organisieren sich die Organe der RegAlpha selber. 
  3. Eine Wiederwahl in sämtliche Organe ist möglich. 
  4. Wahlen und Abstimmungen in einem Organ können stattfinden, wenn die Mehrheit der gewählten Mitglieder anwesend ist.  
  5. Beschlüsse gelten als angenommen, wenn sie eine einfache Mehrheit erreicht haben. Bei Stimmengleichheit kann der Vorsitzende des Organs den Stichentscheid geben. 
  6. Gewählt und abgestimmt wird unmittelbar. Das betreffende Organ kann beschliessen, dass einzelne Abstimmungen auf dem Zirkularweg vorgenommen werden. 
  7. Über alle Verhandlungen der Organe sind zumindest Beschlussprotokolle zu führen. Als Protokollierende können auch Personen ausserhalb des jeweiligen Organs bestimmt werden. Jedes Protokoll ist an der nachfolgenden Verhandlung zu genehmigen. 

Delegiertenversammlung 

Zuständigkeiten 

  1. Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ der RegAlpha  
  2. Der ordentlichen Delegiertenversammlung stehen unter anderem folgende Befugnisse und Aufgaben zu: 
  • Beschlussfassung über die Änderung der Statuten 
  • Beschlussfassung über die Grundsätze der Region und deren Strategie 
  • Beschlussfassung über alle Angelegenheiten, welche vom Vorstand oder Delegierten zur Entscheidung unterbreitet werden 
  • Genehmigung der Jahresrechnung (Erfolgsrechnung und Bilanz) nach Kenntnisnahme des Berichts der Revisoren und des Budgets 
  • Festsetzung der Jahresbeiträge der Mitglieder 
  • Abnahme des Protokolls der letzten Delegiertenversammlung  
  • Wahl der Organe, wobei jedes gesondert gewählt wird 
  • Einsetzung und Wahlen von Projektgruppen und des Protokollführenden für die Delegiertenversammlung 
  • Entscheid über Referenden sowie Rekurse gegen Vorstandsbeschlüsse 
  • Beschlussfassung betreffend Ein- und Austritt in bzw. aus Dachorganisationen 

Zusammensetzung 

  1. Die Delegiertenversammlung setzt sich aus Delegierten aller Mitglieder und Organe zusammen.  
  2. Stimmberechtigt sind; 

Delegierte der Jungscharen der Region. Diese können auf Grund ihrer Vereinsgrösse (Stand Ende Vorjahr) wie folgt Delegierte entsenden: 

  • Bis 30 Mitglieder 1 Delegierten 
  • Bis 60 Mitglieder 2 Delegierte 
  • Über 60 Mitglieder 3 Delegierte 
  • Projektgruppen gemäss Definition 

Einberufung 

  1. Jährlich ist eine Delegiertenversammlung abzuhalten.  
  2. Gemäss Art. 64 Abs. 3 ZGB kann jederzeit, unter Angabe des zu behandelnden Traktandums, die Einberufung einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung verlangt werden. Verlangen können dies der Vorstand, die Revisoren oder mindestens ein Fünftel der Delegierten. 
  3. Die Delegiertenversammlung wird vom Vorstand vorbereitet. Es verschickt die Traktandenliste schriftlich mit mindestens zwei Wochen Vorlauf mit einer Einladung an alle Delegierten. Es genügt einfache Post oder E-Mail. 

Beschlussfassung und Sitzungsorganisation 

  1. Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der möglichen Delegierten vertreten ist. 
  2. Ein Mitglied des Vorstands, Vorzugsweise das Präsidium, führt die Delegiertenversammlung. 
  3. Für Statutenänderung, die Fusion mit anderen Vereinen oder Verbänden sowie die Auflösung des Vereines ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.  
  4. Alle weiteren Abstimmungen werden durch das einfache Mehr der Anwesenden entschieden. 

Vorstand 

Zusammensetzung 

  1. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, die jeweils auf zwei Jahre gewählt werden.  
  2. Der Vorstand konstituiert sich selbst. 
  3. Der Vorstand kann seine Aufgaben und Kompetenzen delegieren. 
  4. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. 

Aufgaben und Kompetenzen 

  1. Der Vorstand ist das Führungsorgan der RegAlpha. Es führt die Vereinsgeschäfte und vertritt den Verein nach aussen.  
  2. Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung. 
  3. Der Vorstand verfügt über folgende Kompetenzen und es kommen ihm unter anderem folgende Verpflichtungen zu: 
  • Vollzug der Beschlüsse der Delegiertenversammlung 
  • Vertretung des Vereins nach aussen 
  • Strategische Führung des Vereins 
  • Sicherstellen der Ausbildungen gemäss Auftrag JEMK 
  • Einberufung und Vorbereitung der Delegiertenversammlung 
  • Buchführung 
  • Beschlussfassung über die Entsendung von Delegierten der RegAlpha in Dachorganisationen oder andere Organisationen und Gremien sowie Instruktion bezüglich deren Stimmverhalten 
  • Entscheid über die Aufnahme und Ausschluss von Aktivmitgliedern 
  • Prüfung und Genehmigung der Statuten von Aktivmitgliedern 

Einberufung, Beschlussfassung und Sitzungsorganisation 

  1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner gewählten Mitglieder anwesend ist. 
  2. Beschlüsse des Vorstands erfolgen mit dem einfachen Mehr der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Stichentscheid. 
  3. Sofern kein Vorstandsmitglied die mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg gültig. 

Revision 

Revision 

  1. Die Delegiertenversammlung wählt zwei Revisoren / Revisorinnen. 
  2. Die Revisoren / Revisorinnen werden für zwei Vereinsjahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.  
  3. Die Revisoren / Revisorinnen haben einen schriftlichen Bericht zu Händen der Delegiertenversammlung zu verfassen. 

Finanzen 

Mittel 

  1. Die RegAlpha verfügt über folgende finanzielle Mittel: 
  • Die Beiträge der Mitglieder 
  • Beiträge von staatlichen, kirchlichen und privaten Organisationen 
  • Spenden aller Art 
  • Eigenerwirtschaftete Einnahmen 
  • Projektbezogene Einnahmen 
  • Andere Einnahmen 

Haftung 

Für die Verbindlichkeiten des Regionalvereines haftet einzig das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung von Mitgliedern oder Privatpersonen ist ausgeschlossen. 

Schlussbestimmungen 

Vereinsjahr 

Das Vereinsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr. Vereinsauflösung 

  1. Für die Auflösung des Vereins ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Delegierten der Delegiertenversammlung notwendig.  
  2. Im Falle der Auflösung des Vereins hat die Delegiertenversammlung über die Verwendung des Liquidationserlöses zu beschliessen. Dabei ist die Verwendung für ein ähnliches Projekt zu berücksichtigen. Unterbleibt ein solcher Beschluss oder kann er nicht mehr gefasst werden, ist der Liquidationserlös der JEMK zu übergeben, welche die Mittel für andere Projekte mit ähnlichem Zweck verwenden soll.  

Verweise zu den verbindlichen Richtlinien 

  • Statuten JEMK 
  • Leitbild JEMK 
  • Charta für christliche Kinder- und Jugendarbeit 
  • Ethik-Charta von Swiss Olympic 
  • Reglement gegen sexuelle Belästigung, Mobbing und Missbrauch von Vertrauensverhältnissen